Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre her sein), Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht) und Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Universität Hohenheim. Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Frauen, die zuvor schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben.